10 Dinge, die Sie noch nicht über Versicherungen wissen

Die Todesfallsumme in der Unfallversicherung
Die meisten Versicherten messen der Höhe der Todesfallsumme in der Unfallversicherung eine geringe Bedeutung bei. Es kann mehrere Monate dauern, bis die Unfallversicherung ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen aufnimmt. Der Versicherte hat während der Anspruchsprüfphase Anspruch auf eine Vorschusszahlung in Höhe der abgesicherten Todesfallleistung.

Die flexible Ablaufphase

Wird bei einer Renten- oder Lebensversicherung eine flexible Ablaufphase vereinbart, hat der Versicherte die Möglichkeit, die Leistung innerhalb eines bestimmten Rahmens vorzeitig oder verspätet abzurufen. Besonders bei fondsgebundenen Versicherungen ist das wichtig, weil man sich dann an der Lage des Finanzmarktes kann.

Zusatzklauseln bei Arbeitslosigkeit

Es gibt Anbieter, die im Bereich der Hausrat- und Haftpflichtversicherung einen Schutz für Arbeitslose einbauen. Wird mit dem Leistungsbescheid die Arbeitslosigkeit nachgewiesen, fallen für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten keine Beiträge an.

Rohre bei der Wohngebäudeversicherung
Die Versicherungsleistung für Rohre, die standardmäßig in der Gebäudeversicherung abgesichert ist, beschränkt sich auf eine Länge von 1,5 Metern. Häufig sind die Rohrleitungen für die Hausversorgung aber deutlich länger. Durch einen zusätzlichen Einschluss kann das komplette Rohrleitungsnetz abgesichert werden.

Insassenunfallversicherung für Kfz
Die Wirksamkeit der Insassenunfallversicherung wird häufig unterschätzt. Bei Unfällen sind zwar die Mitfahrer über die Kfz-Haftpflicht versichert, der Fahrer hingegen nicht.

Auslandsreisekrankenschutz

Die Bedingungen der Auslandsreisekrankenschutzversicherung sollten genau geprüft werden. Bei Reisen nach Übersee, insbesondere in die USA, sollte der Einsatz von Rettungshubschraubern abgesichert sein. Ist das nicht der Fall, kommen unter Umständen sehr hohe Kosten auf den Versicherten zu.

Rentengarantiezeit

Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung kommt der Rentengarantiezeit eine hohe Bedeutung zu. Sie drückt den Zeitraum aus, für den die Rente über den Tod des Versicherten hinaus an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt wird.

Verwertbarkeitsausschluss

Versicherte, die Hartz IV beantragen und deshalb vielleicht Versicherungen auflösen müssen, können durch einen Verwertungsausschluss für den Erhalt der Altersvorsorge sorgen.

Pfändungssicherheit

Zulagengeförderte Altersvorsorge ist pfändungssicher. Riesterverträge können auch nicht zur Ermittlung des persönlichen Vermögens herangezogen werden.

Deliktunfähige Kinder
Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollten Eltern darauf achten, dass Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder besteht. Das ist nicht bei allen Versicherern der Fall.

Wildschäden: Die Versicherung muss zahlen

Nach den Angaben des ADAC werden jährlich rund 440000 Rehe und anderes Wild überfahren. Die Versicherung, auch bei Teilkasko, zahlt, insofern ein Zusammenstoß mit Haarwild erfolgte, eine Bezeichnung, die sich auf alle Tiere bezieht, die sich im Umfeld des Waldes aufhalten. So sind darunter sogar Seehund und Fischotter zu finden, denen man aber in unseren Regionen doch eher seltener begegnet, bei denen man sich dann vielleicht auch fragen würde: Was führt sie ausgerechnet auf die Straße, die ich gerade befahre?
Unter die Bezeichnung “Haarwild” fallen allerdings keine Haustiere. Sollten Sie zufällig die Katze des Nachbarn überfahren haben, völlig gleichgültig, ob das Haustier sich zuvor wild in Ihrem Garten ausgetobt hat, so können Sie in diesem Fall von Ihrer Versicherung keinerlei Haftung erwarten.

Wild hat die Angewohnheit, reflexartig und unberechenbar aus dem Gebüsch oder hinter Bäumen hervorzuspringen und dann zitternd ins Licht zu schauen, und der Fahrer steht im Normalfall in der Beweispflicht. Bei Zusammenstößen mit größeren Tieren sind die Schäden klar und deutlich zu erkennen, schwieriger aber wird es, wenn man z. B. einen Hasen oder Fuchs erwischt.
Sollten Sie nun einem Haarwild ausweichen müssen, da dieses sich gerade sprungbereit am Straßenrand aufhält - wobei man sich fragen könnte, ob gewisse Reharten vielleicht suizidgefährdet sind -, zahlt die Versicherung trotzdem, dafür bedarf es in der Regel Zeugen, die den Unfall bekunden müssen.
Nun hat das Landgericht Limburg trotz des fehlenden Zeugens einen Fall zugunsten des Fahrzeughalters entschieden, der seine Teilkaskoversicherung verklagte, weil diese sich weigerte, für die “Überreaktion“ seiner Tochter aufzukommen, die bei regennasser Straße einem Reh auswich und dabei die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor. Maßgeblich blieb aber dabei, dass das Ausweichen der Fahrerin dazu diente, eine Kollision mit dem Tier zu verhindern. Ein Auseichmanöver als Rettungsmaßnahme ist grundsätzlich erlaubt, wobei nicht im Sinne des Tieres, sondern im Sinne des Fahrzeugschadens bewertet wird. Der drohende Schaden muss dabei größer als das freiwillig eingegangene Schadensrisiko sein, was bei der Begegnung mit einem Reh durchaus zu erwarten ist, so kann auch in diesem Fall weder von Fahrlässigkeit noch vom Verlust des Versicherungsschutzes die Rede sein. Für Fahrerin und Reh ging die Sache zum Glück noch einmal gut aus.

Riesterversicherung im Test

Gerade in der jetzigen Zeit ist es sehr wichtig auch an seine Altersvorsorge zu denken und was liegt da näher, als an eine Riesterversicherung zu denken.
Viele Arbeiter und Angestellte haben schon in eine Riesterversicherung investiert und auch Sie können dieses nachholen. Doch wobei sollte man gerade bei der Vorsorge denken, um auch im Alter richtig versorgt zu sein. Hier käme für Sie der Abschluss der Riesterversicherung bei Banken oder bei den Versicherungen in Frage. Wobei allerdings beide Anlagemöglichkeiten untereinander verglichen werden sollten, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Als Erstes sollten Sie daran denken, dass Ihr Alter nicht so sehr von Bedeutung ist, wobei allerdings ein junger Sparer am Ende mehr ausgezahlt bekommt, als wenn Sie die Versicherung im gesetzten Alter abschließen. Dieses sollte Sie aber nicht davon abhalten, einen Vergleich anzustellen. Zum einem, was nicht als negative Wertung verstanden werden sollte aber eine Riesterversicherung über eine Versicherung abzuschließen bedeutet mehr Gewinn als den Vertrag über eine Bank laufen zu lassen.

Den kleinen oder auch großen Unterschied können Sie anhand der Anlagemöglichkeit erkennen. Bei der Bank entscheiden Sie, wo Sie investieren möchten, bei der Versicherung übernimmt das Institut die Auswahl. Aus diesem Grund werden Sie auch bei einer Versicherung eine höhere Rendite bekommen. Es gibt immer ein Für und Wieder und muss abgewogen werden ob die Riesterversicherung bei der Bank oder der Versicherung abgeschlossen werden soll. Hier spielt auch das Alter eine sehr große Rolle. Sind Sie jung, so ist der Abschluss der Riesterversicherung bei einer Versicherung günstiger mit hoher Rendite. Sind Sie ein etwas älteres Semester, so würde die Riesterversicherung bei der Bank für Sie eine bessere Alternative sein. Aus den verschiedenen Gründen wäre es daher immer ratsam, alle Versicherungsmöglichkeiten in Bezug auf die Riesterversicherung zu vergleichen und abzuwägen. Nur eins ist immer wichtig: eine gute Altersvorsorge zu treffen, um im Alter gut abgesichert zu sein.

Weiterlesen:
Einen sehr interessanten Artikel zu einem aktuellen Test der Riesterversicherungsangebote finden Sie hier.

Insolvenz: Gleich wechseln? Was Kunden der City-BKK wissen müssen

Auch wenn die City-BKK derzeit noch nicht vor der Insolvenz steht, so zeichnen sich für diese Betriebskrankenkasse doch dunkle Wolken am Horizont ab. Zwar schreibt der Vorstand dieser Krankenkasse am 21.06. auf der Homepage ‚dass es keinen amtlichen Beschluss gäbe, der auf die Schließung dieser Betriebskrankenkasse hindeute. Jedoch musste dem Bundesversicherungsamt mitgeteilt werden, dass derzeit eine Unterdeckung bestünde.’ In ähnliche Schlagzeilen sind zwei weitere Krankenkassen gekommen und auch hier ist abzuwarten, was wie sich die finanzielle Situation bei diesen gestalten wird.

Die Frage ist, ob Patienten der City-BKK abwarten können. Doch hier kann man beruhigen, denn kein Patient oder Versicherter muss sich Sorgen machen wegen einer eventuellen Pleite seiner Krankenkasse. Selbst wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, so besteht genügend Frist, diese zu wechseln. Wer von einer solchen Insolvenz seiner Kasse betroffen ist, wird vorerst rechtzeitig informiert werden. Im Anschluss daran haben Betroffene dann Zeit, sich an eine neue Kasse zu wenden. Diese Zeit ist jedoch nicht von beliebiger Dauer, denn innerhalb von 2 Wochen nach Schließung muss er sich für eine neue Krankenkasse entschieden haben.
In diesem Fall wirkt die Mitgliedschaft sogar rückwirkend. Für all jene, die zur Zeit des Wechsels Leistungen beziehen, ergibt sich keine Notwendigkeit, außer dem Wechsel weiteres zu veranlassen. Denn Leistungen, egal ob nun Krankschreibungen oder Krankenhausaufenthalte, klären die beiden betroffenen Kassen untereinander ab. Ebenso können genehmigte Reha-Maßnahmen oder auch Zahnersatzleistungen, die noch von der früheren Kasse genehmigt wurden, angetreten bzw. begonnen werden.

Was also gibt es für alle betroffenen Krankenkassenmitglieder, insbesondere der City-BKK zu beachten? Selbst wenn ein Wechsel derzeit nicht durchgeführt werden soll, um die Kasse nicht zusätzlich in Schieflage zu bringen oder weil man als Versicherter darauf baut, weiterhin in dieser Krankenkasse verbleiben zu können, so empfiehlt es sich jedoch, bereits nach Alternativen Umschau zu halten. Denn jetzt ist noch genügend Zeit, die verschiedenen Kassen miteinander zu vergleichen und sich einen Favoriten herauszusuchen. Denn wenn es tatsächlich zu einer Insolvenz dieser Kassen kommt, so ist schnelles Handeln durchaus gefragt.

Drastische Preiserhöhungen bei den Kfz-Versicherungen

Für Sie als Kunde der Kfz-Versicherer kann ein Autounfall neuerdings gleich zweifach belastend werden:
Zum einen müssen Sie unter Umständen Ihr eigenes, beschädigtes Fahrzeug reparieren lassen. Zum anderen aber muss bei Eigenverschulden auch der Schaden für den Unfallgegner beglichen werden. Dafür kommt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung auf, doch das hat Folgen: Ihr Schadensfreiheitsrabatt wird gekürzt und die Beiträge im folgenden Jahr erhöht.
Aufgrund der gestiegenen Unfallschadensregulierung kam es nun im Frühjahr 2010 zu teilweise drastischen Preiserhöhungen bei den Versicherern. Ein Fakt, der Sie auch betrifft, wenn Sie ihr Fahrzeug wechseln möchten. Beim aktuellen Vergleich von 1 Millionen Kfz-Versicherungsprämien durch das Vergleichsportal CHECK24, in den Haftpflicht- und Kaskoversicherungen einbezogen wurden, zeichnet sich ein deutlicher Trend insbesondere im Rückblick auf das letzte Jahr ab. Check24 ließ hierzu verlauten, dass bei dem Vergleichstest auch Fahrzeugwechslerprofile von gängigen Modellen wie Golf und Corsa aus dem Jahr 2009 mit den aktuell gültigen Prämien verglichen wurden und dabei Preissteigerungen von vereinzelt bis zu 115 % errechnet wurden. Aufgrund des historischen Tiefstandes, den die
Kfz-Versicherungsbeiträge zwischen 2005 und 2009 erreicht haben, erscheinen die jetzigen Erhöhungen besonders dramatisch. In diesen 5 Jahren waren die Versicherungsbeiträge im Durchschnitt um 23 % gesunken.
Unter Berufung auf die Unternehmensberatung NAFI, die ebenfalls Kfz-Versicherungen vergleicht, heißt es, dass bis Juli 2010 von 39 Versicherern insgesamt 34 ihre Beiträge teils deutlich erhöhen, im Durchschnitt um 6,7 Prozent. Die Direktversicherer hingegen erhöhen durchschnittlich sogar um 8,6 Prozent.

Über viele Jahre haben die Versicherungsunternehmen sich einen harten Kampf um ihre Kunden geliefert. Aber sie geben grundsätzlich mehr aus, als sie einnehmen, so dass eine Versicherungserhöhung eine Frage der Zeit war. Denn das Verhältnis zwischen Schadensaufwendungen und den Verwaltungs- und Vertriebskosten im Vergleich zu den Einnahmen der Versicherungen über ihre Beiträge, die sogenannte Schaden-Kosten-Quote, beträgt
derzeit 106 %. Um die Jahreswende herum, wenn viele der oft auf 12 Monate ausgelegten Autopolicen ablaufen, wird der härteste Preiskampf bei den Kfz-Versicherungen erwartet. Hier ist auch eine Senkung der Prämien um bis zu 10 % nicht auszuschließen, um Sie als potentiellen Versicherungswechsler für sich zu gewinnen.

Die Stiftung Warentest empfiehlt Ihnen, im Schadensfall die zu erwartenden Kosten erst selber zu berechnen und möglicherweise selbst zu begleichen, damit eine höhere Prämie vermieden wird. Dies kann die Kosten erheblich minimieren.