Campingversicherung : Nötig?

Sommerzeit-Campingzeit.
Doch haben Sie sich schon über eine notwenige Versicherung Ihres Campingmobils Gedanken gemacht?
Wenn man als Dauercamper ein abgemeldetes Wohnmobil oder seinen abgemeldeten Campingwagen auf einem Campingplatz abstellt, dann haftet hierfür in der Regel bei Schadensfällen weder die Kaskoversicherung noch die KFZ-Versicherung.
Bei Dauercampen mit einem abgemeldeten Campingmobil, der auf einem offiziellen Campingplatz abgestellt wird, lohnt sich hier der Abschluss einer Campingversicherung, die für entstehende Schäden aufkommt.
Dies sind nicht nur die Schäden am Campingwagen selbst, sondern auch Schäden am beweglichen Inventar oder an Unterhaltungselektronik.

Bis zu einem gewissen alter wird bei einem Totalschaden der Neuwert erstattet, oft sind jedoch in den Verträgen Klauseln zur Selbstbeteiligng vorhanden. Ein guter Vergleich lohnt sich also auch hier.

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