Antiquitäten versichern: Was fällt unter den Begriff Antiquitäten?
Als Antiquitäten werden alle Sachen bezeichnet, die älter sind als einhundert Jahre. Dies können zum Beispiel Musikinstrumente, Schmuckstücke, Bücher oder Waffen, aber auch alle Gebrauchsgegenstände wie Geschirr oder Werkzeuge sein. Ausgenommen hiervon sind lediglich Möbelstücke, denn diese zählen zu den Einrichtungsgegenständen und stellen keine Antiquitäten dar.
In welchem Umfang sind Antiquitäten in der Hausratversicherung erfasst?
Antiquitäten werden im Rahmen der Hausratversicherung zu den Wertsachen gerechnet. Wertsachen werden aus der Hausratversicherung im Schadensfall nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze ersetzt. Diese beträgt in der Regel zwanzig Prozent der Deckungssumme. Gegen Zahlung eines höheren Beitrages kann die Versicherungssumme zumeist auch angehoben werden. Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und sollte im Einzelfall beim Versicherungsvertreter erfragt werden. Da Möbel nicht zu den Antiquitäten gerechnet werden unterliegen diese auch nicht der Entschädigungsgrenze.
Wie wird die Deckungssumme der Hausratversicherung berechnet?
Die Deckungssumme der Versicherung sollte dem Neuwert des gesamten Hausrates entsprechen, damit bei einem totalen Verlust beziehungsweise völliger Zerstörung des Hausrates für den Versicherungsnehmer die Neubeschaffung möglich ist. Die Deckungssumme wird im Regelfall nach der Größe des Hauses oder der Wohnung berechnet. Hierbei wird die Wohnfläche mit einem von der Versicherung festgelegten Betrag multipliziert. Alternativ dazu kann auch der Neuwert des vorhandenen Hausrates mithilfe einer Wertermittlungstabelle errechnet werden. Sind im Hausrat sehr wertvolle Gegenstände wie Antiquitäten vorhanden, ist es zumeist sinnvoll den tatsächlichen Wert des Hausrates zusammen zu rechnen, da die nach der Wohnungsgröße berechnete Deckungssumme in diesem Fall zu niedrig sein könnte. Der Wert von Antiquitäten wird hierbei durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellt.
Antiquitäten extra versichern? Welche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?
Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Darüber hinaus sind Schäden durch Vandalismus, Einbruchdiebstahl und Raub versichert. Zum Hausrat zählen alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes.
Wann ist der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung für Antiquitäten sinnvoll?
Für Leute, die Sammlungen oder viele Antiquitäten und andere Wertsachen in Ihrem Haus aufbewahren empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Kunst- oder Antiquitätenversicherung, auch Valorenversicherung genannt. Diese Versicherung deckt neben den eine Hausratversicherung versicherten Gefahren auch Schäden ab, die durch Transport der Stücke, zum Beispiel zu einer Ausstellung, entstehen könnten. Je nach Versicherung können auch Schäden durch Unachtsamkeit des Besitzers mit abgedeckt sein. Wer seine Schätze gelegentlich ausgestellt und sie so einem höheren Risiko aussetzt, ist mit dem Abschluss einer Kunst- oder Antiquitätenversicherung immer gut beraten. Der weitere Vorteil der Antiquitätenversicherung besteht darin, dass die Stücke hier nicht nur zu einem Bruchteil der Versicherungssumme abgesichert sind.
1. Irrtum: Auf Versicherungen aller Art kann ich verzichten
Nicht selten ist von Bundesbürgern zu hören, dass sie sich monatliche Beiträge für Versicherungen aller Art lieber sparen, anstelle in die eigene Altersvorsorge oder einen umfassenden Sachschutz zu investieren. Eine derartige Sparsamkeit wird aber selbst von neutralen Verbraucherschützern kritisiert. Eine grundlegende Absicherung z.B. im Haftpflichtbereich sowie eine ergänzende Versicherung im Bereichen Lebens- oder Rentenversicherung ist in jedem Fall abzuschließen, um nicht im Alter unterversorgt dazustehen oder bei einem Schadensfall teuer aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen.
2. Irrtum: Je höher die Deckungssumme ausfällt, umso besser
In vielen Sachversicherungen wie z.B. der Hausrat- und Haftpflichtversicherung gehen viele Versicherungsnehmer kein Risiko ein und wählen höchstmögliche Deckungssummen. Dies garantiert zwar einen umfassenden Schutz, ist aber in vielen Fällen viel zu übertrieben. Wer zum Beispiel nur einen sehr übersichtlichen Hausrat besitzt, muss diesen nicht mit einem Gegenwert von vielen Hunderttausend Euro absichern. Dies sorgt nur für einen höheren Jahrsbeitrag und Überversorgung.
3. Irrtum: Je mehr Versicherungen ich habe, umso besser bin ich abgesichert
Auch wenn viele Versicherungsnehmer es gar nicht bewusst merken, besitzen sie teilweise sogar zwei oder noch mehr Versicherungen für den gleichen Bereich. Dies ist meist dem Übereifer der Versicherungsagenten zu verdanken, der anstelle einer Versicherung gleich ein ganzes Versicherungspaket an den Mann gebracht hat. Viele Versicherungen oder gerade die mehrfache Absicherung sind aber in den meisten Fällen völlig sinnlos.
4. Irrtum: Ein besseres Leistungsspektrum muss teuer bezahlt werden
Viele Versicherungsnehmer glauben, dass sie zwingend mehr Monatsbeitrag zu entrichten hätten, wenn sie in verschiedenen Versicherungsformen zusätzliche Leistungen erwünschen. Dabei bieten immer mehr Versicherungen neue, kompakte Tarife, in denen verbesserte Leistungen zu einem pauschalen Preis angeboten werden. Gerade bei einem Versicherungswechsel muss also der Preis nicht steigen, wenn man sich für bessere Konditionen entscheiden will.
5. Alle Versicherungen bieten ungefähr die gleichen Konditionen
Wer als Versicherungsnehmer klare Vorstellungen vom Leistungsumfang eines bestimmten Versicherungsvertrages hat, geht meist davon aus, dass diese Leistungen bei allen Versicherern ungefähr den gleichen Preis haben. Dass hier jedoch riesige Unterschiede in finanzieller Hinsicht auftauchen, kann jeder Verbraucher minutenschnell bei einem umfassenden Vergleich feststellen.
Die Todesfallsumme in der Unfallversicherung
Die meisten Versicherten messen der Höhe der Todesfallsumme in der Unfallversicherung eine geringe Bedeutung bei. Es kann mehrere Monate dauern, bis die Unfallversicherung ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen aufnimmt. Der Versicherte hat während der Anspruchsprüfphase Anspruch auf eine Vorschusszahlung in Höhe der abgesicherten Todesfallleistung.
Die flexible Ablaufphase
Wird bei einer Renten- oder Lebensversicherung eine flexible Ablaufphase vereinbart, hat der Versicherte die Möglichkeit, die Leistung innerhalb eines bestimmten Rahmens vorzeitig oder verspätet abzurufen. Besonders bei fondsgebundenen Versicherungen ist das wichtig, weil man sich dann an der Lage des Finanzmarktes kann.
Zusatzklauseln bei Arbeitslosigkeit
Es gibt Anbieter, die im Bereich der Hausrat- und Haftpflichtversicherung einen Schutz für Arbeitslose einbauen. Wird mit dem Leistungsbescheid die Arbeitslosigkeit nachgewiesen, fallen für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten keine Beiträge an.
Rohre bei der Wohngebäudeversicherung
Die Versicherungsleistung für Rohre, die standardmäßig in der Gebäudeversicherung abgesichert ist, beschränkt sich auf eine Länge von 1,5 Metern. Häufig sind die Rohrleitungen für die Hausversorgung aber deutlich länger. Durch einen zusätzlichen Einschluss kann das komplette Rohrleitungsnetz abgesichert werden.
Insassenunfallversicherung für Kfz
Die Wirksamkeit der Insassenunfallversicherung wird häufig unterschätzt. Bei Unfällen sind zwar die Mitfahrer über die Kfz-Haftpflicht versichert, der Fahrer hingegen nicht.
Auslandsreisekrankenschutz
Die Bedingungen der Auslandsreisekrankenschutzversicherung sollten genau geprüft werden. Bei Reisen nach Übersee, insbesondere in die USA, sollte der Einsatz von Rettungshubschraubern abgesichert sein. Ist das nicht der Fall, kommen unter Umständen sehr hohe Kosten auf den Versicherten zu.
Rentengarantiezeit
Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung kommt der Rentengarantiezeit eine hohe Bedeutung zu. Sie drückt den Zeitraum aus, für den die Rente über den Tod des Versicherten hinaus an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt wird.
Verwertbarkeitsausschluss
Versicherte, die Hartz IV beantragen und deshalb vielleicht Versicherungen auflösen müssen, können durch einen Verwertungsausschluss für den Erhalt der Altersvorsorge sorgen.
Pfändungssicherheit
Zulagengeförderte Altersvorsorge ist pfändungssicher. Riesterverträge können auch nicht zur Ermittlung des persönlichen Vermögens herangezogen werden.
Deliktunfähige Kinder
Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollten Eltern darauf achten, dass Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder besteht. Das ist nicht bei allen Versicherern der Fall.
Nach den Angaben des ADAC werden jährlich rund 440000 Rehe und anderes Wild überfahren. Die Versicherung, auch bei Teilkasko, zahlt, insofern ein Zusammenstoß mit Haarwild erfolgte, eine Bezeichnung, die sich auf alle Tiere bezieht, die sich im Umfeld des Waldes aufhalten. So sind darunter sogar Seehund und Fischotter zu finden, denen man aber in unseren Regionen doch eher seltener begegnet, bei denen man sich dann vielleicht auch fragen würde: Was führt sie ausgerechnet auf die Straße, die ich gerade befahre?
Unter die Bezeichnung “Haarwild” fallen allerdings keine Haustiere. Sollten Sie zufällig die Katze des Nachbarn überfahren haben, völlig gleichgültig, ob das Haustier sich zuvor wild in Ihrem Garten ausgetobt hat, so können Sie in diesem Fall von Ihrer Versicherung keinerlei Haftung erwarten.
Wild hat die Angewohnheit, reflexartig und unberechenbar aus dem Gebüsch oder hinter Bäumen hervorzuspringen und dann zitternd ins Licht zu schauen, und der Fahrer steht im Normalfall in der Beweispflicht. Bei Zusammenstößen mit größeren Tieren sind die Schäden klar und deutlich zu erkennen, schwieriger aber wird es, wenn man z. B. einen Hasen oder Fuchs erwischt.
Sollten Sie nun einem Haarwild ausweichen müssen, da dieses sich gerade sprungbereit am Straßenrand aufhält - wobei man sich fragen könnte, ob gewisse Reharten vielleicht suizidgefährdet sind -, zahlt die Versicherung trotzdem, dafür bedarf es in der Regel Zeugen, die den Unfall bekunden müssen.
Nun hat das Landgericht Limburg trotz des fehlenden Zeugens einen Fall zugunsten des Fahrzeughalters entschieden, der seine Teilkaskoversicherung verklagte, weil diese sich weigerte, für die “Überreaktion“ seiner Tochter aufzukommen, die bei regennasser Straße einem Reh auswich und dabei die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor. Maßgeblich blieb aber dabei, dass das Ausweichen der Fahrerin dazu diente, eine Kollision mit dem Tier zu verhindern. Ein Auseichmanöver als Rettungsmaßnahme ist grundsätzlich erlaubt, wobei nicht im Sinne des Tieres, sondern im Sinne des Fahrzeugschadens bewertet wird. Der drohende Schaden muss dabei größer als das freiwillig eingegangene Schadensrisiko sein, was bei der Begegnung mit einem Reh durchaus zu erwarten ist, so kann auch in diesem Fall weder von Fahrlässigkeit noch vom Verlust des Versicherungsschutzes die Rede sein. Für Fahrerin und Reh ging die Sache zum Glück noch einmal gut aus.
Gerade in der jetzigen Zeit ist es sehr wichtig auch an seine Altersvorsorge zu denken und was liegt da näher, als an eine Riesterversicherung zu denken.
Viele Arbeiter und Angestellte haben schon in eine Riesterversicherung investiert und auch Sie können dieses nachholen. Doch wobei sollte man gerade bei der Vorsorge denken, um auch im Alter richtig versorgt zu sein. Hier käme für Sie der Abschluss der Riesterversicherung bei Banken oder bei den Versicherungen in Frage. Wobei allerdings beide Anlagemöglichkeiten untereinander verglichen werden sollten, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Als Erstes sollten Sie daran denken, dass Ihr Alter nicht so sehr von Bedeutung ist, wobei allerdings ein junger Sparer am Ende mehr ausgezahlt bekommt, als wenn Sie die Versicherung im gesetzten Alter abschließen. Dieses sollte Sie aber nicht davon abhalten, einen Vergleich anzustellen. Zum einem, was nicht als negative Wertung verstanden werden sollte aber eine Riesterversicherung über eine Versicherung abzuschließen bedeutet mehr Gewinn als den Vertrag über eine Bank laufen zu lassen.
Den kleinen oder auch großen Unterschied können Sie anhand der Anlagemöglichkeit erkennen. Bei der Bank entscheiden Sie, wo Sie investieren möchten, bei der Versicherung übernimmt das Institut die Auswahl. Aus diesem Grund werden Sie auch bei einer Versicherung eine höhere Rendite bekommen. Es gibt immer ein Für und Wieder und muss abgewogen werden ob die Riesterversicherung bei der Bank oder der Versicherung abgeschlossen werden soll. Hier spielt auch das Alter eine sehr große Rolle. Sind Sie jung, so ist der Abschluss der Riesterversicherung bei einer Versicherung günstiger mit hoher Rendite. Sind Sie ein etwas älteres Semester, so würde die Riesterversicherung bei der Bank für Sie eine bessere Alternative sein. Aus den verschiedenen Gründen wäre es daher immer ratsam, alle Versicherungsmöglichkeiten in Bezug auf die Riesterversicherung zu vergleichen und abzuwägen. Nur eins ist immer wichtig: eine gute Altersvorsorge zu treffen, um im Alter gut abgesichert zu sein.
Weiterlesen:
Einen sehr interessanten Artikel zu einem aktuellen Test der Riesterversicherungsangebote finden Sie hier.