Versicherung und Oder-Hochwasser-Schäden: Wird alles bezahlt?

In den letzten Jahren sind die Schäden an Gebäuden durch Hochwasser extrem angestiegen. Hier stellt sich natürlich die Frage der Haftung. Von daher sind Versicherung und Hochwasser ein aktuelles Thema für die Betroffenen.

Hochwasser zählt zu den Elementarschäden, zu denen auch Brand, Blitzschlag, Explosionen und weitere gehören. Allerdings ist es gerade im Bereich der hochwassergefährdeten Gebiete sehr schwierig, eine Absicherung zu bekommen. Eine Wohngebäudeversicherung, die beispielsweise im Brandfall zahlt, wird das Hochwasser nicht übernehmen. Wasserschäden dort sind lediglich mitversichert, wenn der Schaden durch Leitungswasser entsteht. Ansonsten muss der Hauseigentümer seinen Hochwasserschaden selber tragen.

Es gibt einige Versicherungen, bei denen es möglich ist, eine sogenannte Elementarschadenversicherung abzuschließen. Darunter ist zu verstehen, dass es sich hierbei um eine Erweiterung zu der Wohngebäudeversicherung handelt. Diese deckt dann alle Elementarschäden ab, die anfallen können. Für gewöhnlich muss der Versicherte einen Selbstbehalt von maximal 10% des Schadens selber tragen, den Rest zahlt dann die Versicherung. Allerdings ist es schwierig, diese Zusatzversicherung abzuschließen, wenn sich das Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet befindet. Und davon sind die neuen Bundesländer zur Zeit hauptsächlich betroffen. Sollte es innerhalb einem Zeitraum von zehn Jahren nur zu sehr wenigen Schäden gekommen sein, die Versicherungen setzen hier für gewöhnlich ein bis zwei Schäden an, so wird im Einzelfall eine Prüfung vorgenommen und gegen einen Risikozuschlag kann es dann trotzdem möglich sein, Hochwasser in die Versicherung einbinden zu lassen. Hierüber sollte aber jeder Versicherte im Einzelfall sich entsprechend bei seiner Versicherung genaustens erkundigen und dann den Zuschlag berechnen lassen.

Anders ist es in den neuen Bundesländern, wenn die Versicherten noch eine alte DDR-Police besitzen. Diese Versicherungen sind nach der Wende von der Allianz-Gruppe übernommen worden. Hier verhält es sich so, dass in diesen Versicherungen die Hochwasserschäden grundsätzlich mitversichert wurden, was den Betroffenen heute zugute kommt.

Grundsätzlich gilt, dass die Landes- oder Bundesregierung nicht verpflichtet ist, für Hochwasserschäden aufzukommen. Es sei denn, es kann ein fahrlässiger Fehler in der Ausweisung der Baugebiete nachgewiesen werden, was sich aber schwierig gestalten dürfte.

Krankengeld gestrichen wegen Facebook

Einer 29-jährigen Kanadierin wurde ihre Offenheit auf dem bekannten sozialen Netzwerk Facebook zum finanziellen Verhängnis. Ihr wurde das Krankengeld von der Krankenkasse komplett gestrichen.
Die Frau, die wegen Depressionen krankgeschrieben war, hatte auf Facebook Fotos von sich veröffentlicht, auf der man sie lächelnd und ausgelassen mit ihrer Mutter am Strand, bei einer Männer-Stripshow und beim fröhlichen Zechen sah.
Die Frau erklärte, sie sei lediglich dem Rat des Arztes gefolgt und wäre auf seinen Vorschlag in den Urlaub gefahren. Der Arzt habe ihr zudem zu möglichst vielen Zusammentreffen mit Freunden und Aktivitäten, wie sie auf den Fotos bei Facebook zu bewundern waren, geraten.
Die Versicherung hingegen schloss aus den Fotos, dass sich die Kanadierin wieder von ihrer Depression erholt habe und wieder arbeiten gehen könne.
Noch unklar ist, wie sich die Versicherung Zugang zu den Bildern verschaffte, denn die Frau hatte nur ihren Freunden Einblick in ihr Profil und ihre Fotos gewährt. Die Frau will nun gegen den Zahlungsstopp der Krankenkasse Widerspruch einlegen.

Stehlgutliste als Voraussetzung für Versicherungsschutz?

Nache einem Einbruch in die eigene Wohnung oder in das eigene Haus sitzt der Schock oft tief. Oft versäumt man in solchen Situationen, alles so zu regeln, daß die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.
So hatte eine Haftpflichtversicherung nach einem Einbruch mit Sachschaden die Übernahme abgelehnt mit der Begründung, die Versicherungsnehmer hätten der Polizei keine Stehlgutliste mitgeteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun in seinem Urteil zu diesem Fall (Az.: IV ZR 317/05)die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt.
So urteilte er, wie nun im BGH-Report publiziert wurde, daß eine Versicherung die Zahlung bei Nichtvorlage einer Stehlgutliste nur verweigern darf, wenn sie den Kunden vorher explizit auf die Verpflichtung zur Erstellung einer Stehlgutliste hingewiesen hat. In diesem Fall hatte der Kunde nach der Ansicht der Richter werder vorsätzlich noch grob fahrlässig keine Stehlgutliste vorgelegt.

Versicherung gegen Strafzettel

Notorische Falschparker können aufatmen - zumindest in den USA. Denn dort kam gerade die erste Versicherung gegen Strafzettel auf den Markt.
Vor kurzem berichteten wir über eine Versicherung für Schwarzfahrer, nun steigen wir von den öffentlichen Verkehrsmitteln ins Auto um und parken einfach mal überall, wo wir wollen. Kann teuer werden, meinen Sie? Das war einmal. Zumindest wenn man auf die neue Versicherung gegen Strafzettel und Bußgeldbescheide wegen Trunkenheit am Steuer o. ä., die in den USA nun abgeschlossen werden kann, zurückgreifen kann. Das Unernehmen “Ticket Insurance” übernimmt, wie die New York Times berichtet, zu einer monatlichen Beitragssumme von 16 Dollar Strafzettel in Höhe von bis zu 350 Dollar.
Die jährlichen Bußgeldforderungen dürfen jedoch 3500 Dollar nicht überschreiten. Somit ist die Versicherung wohl eher etwas für die, die nicht mutwillig Bußgelder kassieren, sondern einfach ein etwas “unorthodoxeres Fahrverhalten” an den Tag legen. Die Versicherungsgesellschaft hat derzeit schon 1700 Kunden.

FDP fordert Abschaffung der gesetzlichen Krankenkassen

Die FDP will mit der Forderung nach der Abschaffung der gesetzlichen Krankenkassen in den Wahlkampf zur Bundestagswahl 2009 ziehen.
Den gesetzlichen Krankenkassen will die FDP die Möglichkeit zur Umwandlung in private Krankenversicherungen ermöglichen. Die FDP fordert eine Pflichtaufnahme aller Bürger in die private Krankenversicherung. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Daniel Bahr, erklärte dieses Vorhaben damit, daß hierdurch die Finazierung der Krankenversicherung stärker auf eine Basis angesparten Kapitals umgestellt werden könne. Die umlagefinanzierte Krankenkassen, wie sie heute existierten, seien nach Meinung der FDP nicht zukunftsfähig. Die Bundesärztekammer sieht diesen Vorstoss als attraktive Alternative zu dem von ihr stark kritisierten Gesundheitsfonds, die jedoch im Detail noch beleuchtet werden müsse, der Sozialverband Deutschland nannte die Vorschläge der FDP jedoch “unverantwortlich und unseriös”, weil damit der Sozialstaat ausgehebelt werde.
Quelle: Die Welt