Reiserücktrittversicherung zahlt nicht bei getrennter Wohnung

Wie das Amtsgericht München nun feststellte, ist eine Versicherung auch bei gemeinsamen Abschluß einer Reiserücktrittversicherung nicht immer zur Zahlung im Versicherungsfall verpflichtet. Im verhandelten Fall hatte die Klägerin den Urlaub nach einem Todesfall in der Familie ihres Verlobten storniert. Nun war sie der Meinung, daß die Reiserücktrittversicherung für die entstehenden Kosten aufkommen würde. Diese verweigerte aber die Zahlung mit der Begründung, daß sie nicht in einer gemeinsamen Wohnung lebten, was jedoch Voraussetzung für eine Kostenerstattung gewesen wäre. Die Frau klagte auf Erstattung des Reisepreises von 1088 Euro und verlor. Da der Verlobte nicht in einer häuslichen Gemeinschaft mit ihr lebe, sondern in einer anderen Stadt, sei die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet, so das Amtsgericht München. ( Quelle: N24)

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