Versicherung eines Mofas ohne Papiere

Welche Papiere benötigt man für den Betrieb eines Mofas?

Um ein Mofa im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen benötigt man eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Bescheinigung darüber, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Diese Unterlagen hat der Fahrer stets bei sich zu führen und auf Verlagen bei einer Polizeikontrolle vorzuzeigen. Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht mitgeführt, kann dies mit einer Geldstrafe belegt werden. Im Laufe der Jahre kommt die Betriebserlaubnis häufig abhanden, zum Beispiel bei einem Umzug oder beim Verlust der Brieftasche. In diesem Fall kann der Eigentümer sich eine Zweitausfertigung der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausstellen lassen.

Sollte man ein Mofa ohne Papiere kaufen?

Ein Mofa ohne Papiere kann man von einem vertrauenswürdigen Verkäufer ohne Bedenken erwerben. Man sollte in diesem Fall jedoch unbedingt auf die Ausfertigung eines Kaufvertrages bestehen. So kann man später im Zweifelsfall belegen, dass man das Mofa rechtmäßig erworben hat und vom wem man es gekauft hat.

Kann man ein Mofa ohne Papiere anmelden?

Ein Mofa, das bereits für den Straßenverkehr zugelassen war, muss nicht wie ein PKW bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Die Nummernschilder erhält man beim Abschluss einer Versicherung für das Mofa direkt von der Versicherungsgesellschaft. Um eine Versicherung für ein Mofa abschließen zu können, benötigt man die Allgemeine Betriebserlaubnis des Mofas, in der die Fahrgestellnummer des Mofas genannt ist. Manche Versicherungen verzichten entgegen der Vorschriften auch auf die Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis und versichern das Fahrzeug nur anhand der Angabe der Fahrgestellnummer.

Wie kann man eine Allgemeine Betriebserlaubnis erhalten?

Ist die Allgemeine Betriebserlaubnis für das Mofa verloren gegangen, so empfiehlt es sich, sich an den Hersteller des Mofas zu wenden. Dieser kann eine Zweitschrift der ABE ausstellen. Hierzu erhält man vom Hersteller einen Vordruck für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Häufig kann man diesen Vordruck auch auf der Homepage des jeweiligen Herstellers herunterladen. Diese Bescheinigung lässt man sich von der zuständigen Polizeidienststelle ausfüllen. Hiermit wird bestätigt, dass das Mofa nicht als gestohlen gemeldet wurde und sich rechtmäßig im Besitz befindet. Wenn man diese Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Angabe der Fahrgestellnummer an den Hersteller des Mofas sendet, bekomm man innerhalb kürzester Zeit eine Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis übersandt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa zwei Wochen, die Kosten belaufen sich auf rund dreißig Euro. Sollte der Hersteller keine Zweitschrift der Betriebserlaubnis ausstellen können, so kann man sich an die zuständige TÜV-Stelle wenden und von dort im Rahmen einer Einzelabnahme eine Zweitschrift erhalten.

Comments are closed.