Versicherung und Oder-Hochwasser-Schäden: Wird alles bezahlt?
In den letzten Jahren sind die Schäden an Gebäuden durch Hochwasser extrem angestiegen. Hier stellt sich natürlich die Frage der Haftung. Von daher sind Versicherung und Hochwasser ein aktuelles Thema für die Betroffenen.
Hochwasser zählt zu den Elementarschäden, zu denen auch Brand, Blitzschlag, Explosionen und weitere gehören. Allerdings ist es gerade im Bereich der hochwassergefährdeten Gebiete sehr schwierig, eine Absicherung zu bekommen. Eine Wohngebäudeversicherung, die beispielsweise im Brandfall zahlt, wird das Hochwasser nicht übernehmen. Wasserschäden dort sind lediglich mitversichert, wenn der Schaden durch Leitungswasser entsteht. Ansonsten muss der Hauseigentümer seinen Hochwasserschaden selber tragen.
Es gibt einige Versicherungen, bei denen es möglich ist, eine sogenannte Elementarschadenversicherung abzuschließen. Darunter ist zu verstehen, dass es sich hierbei um eine Erweiterung zu der Wohngebäudeversicherung handelt. Diese deckt dann alle Elementarschäden ab, die anfallen können. Für gewöhnlich muss der Versicherte einen Selbstbehalt von maximal 10% des Schadens selber tragen, den Rest zahlt dann die Versicherung. Allerdings ist es schwierig, diese Zusatzversicherung abzuschließen, wenn sich das Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet befindet. Und davon sind die neuen Bundesländer zur Zeit hauptsächlich betroffen. Sollte es innerhalb einem Zeitraum von zehn Jahren nur zu sehr wenigen Schäden gekommen sein, die Versicherungen setzen hier für gewöhnlich ein bis zwei Schäden an, so wird im Einzelfall eine Prüfung vorgenommen und gegen einen Risikozuschlag kann es dann trotzdem möglich sein, Hochwasser in die Versicherung einbinden zu lassen. Hierüber sollte aber jeder Versicherte im Einzelfall sich entsprechend bei seiner Versicherung genaustens erkundigen und dann den Zuschlag berechnen lassen.
Anders ist es in den neuen Bundesländern, wenn die Versicherten noch eine alte DDR-Police besitzen. Diese Versicherungen sind nach der Wende von der Allianz-Gruppe übernommen worden. Hier verhält es sich so, dass in diesen Versicherungen die Hochwasserschäden grundsätzlich mitversichert wurden, was den Betroffenen heute zugute kommt.
Grundsätzlich gilt, dass die Landes- oder Bundesregierung nicht verpflichtet ist, für Hochwasserschäden aufzukommen. Es sei denn, es kann ein fahrlässiger Fehler in der Ausweisung der Baugebiete nachgewiesen werden, was sich aber schwierig gestalten dürfte.
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